Standortentwicklung & Genehmigungsrecht

Gewerbeflächen planen,
rechtssicher entwickeln

Umweltprüfung, Machbarkeit, BauGB-Konformität – aus einer Hand.
Seit 2018 begleiten wir Kommunen und Investoren bei der Neuausweisung von Logistikparks und Industriegebieten. Über 40 Bebauungspläne rechtskräftig umgesetzt. Fragen Sie nach einer ersten Einschätzung Ihres Vorhabens.
Beratung nach BauGB & UVPG

Wirksame Bebauungspläne erfordern eine saubere Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange. Wir prüfen die Umweltverträglichkeit, erstellen Machbarkeitsstudien für Brachflächen und stimmen die Festsetzungen mit den Fachbehörden ab – von der frühzeitigen Beteiligung bis zur Satzung.

Planungssicherheit von der Machbarkeit bis zur Baugenehmigung

Wir begleiten Ihre Gewerbe- und Logistikprojekte durch das gesamte BauGB-Verfahren – mit konkreten Gutachten, rechtssicheren Festsetzungen und einer klaren Kostenperspektive.

Jedes unserer Projekte durchläuft eine standortbezogene Vorprüfung nach UVPG – das reduziert das Risiko von Klagen und Verzögerungen erheblich.

Warum wir der richtige Partner für Ihre Bauleitplanung sind

Keine Standardgutachten, sondern maßgeschneiderte Lösungen, die vor Gericht und Behörden Bestand haben.

Fachliche Tiefe statt Bauchgefühl

Jede Machbarkeitsstudie basiert auf einer systematischen Analyse der Bodenverhältnisse, Altlasten, Erschließungstrassen und planungsrechtlichen Vorgaben. Wir arbeiten mit konkreten Kostenschätzungen für die Sanierung und legen offen, wo Risiken liegen – bevor Sie investieren.

Rechtssicherheit durch BauGB-Kompetenz

Unsere Bebauungspläne orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Wir vermeiden typische Abwägungsfehler und stellen sicher, dass Festsetzungen nach § 9 BauGB so formuliert sind, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Erfahrung mit Logistikparks und Gewerbegebieten

Von der UVP-Vorprüfung bis zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Wir haben Projekte in Stuttgart, im Ruhrgebiet und in ländlichen Räumen begleitet. Die Zusammenarbeit mit unteren Bodenschutzbehörden und Trägern öffentlicher Belange ist für uns Routine, nicht Ausnahme.

Transparente Kommunikation und nachvollziehbare Ergebnisse

Unsere Gutachten und Studien sind so aufgebaut, dass Sie als Bauherr oder Kommunalvertreter die Entscheidungsgrundlagen verstehen. Wir liefern keine Blackbox, sondern eine nachvollziehbare Argumentation mit klaren Handlungsempfehlungen.

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Bauvorhaben

Sie planen ein Gewerbegebiet oder einen Logistikpark? Wir prüfen die BauGB-Konformität und nennen Ihnen die nächsten Schritte – unverbindlich und innerhalb von 48 Stunden.

Häufig gestellte Fragen zur Bauleitplanung

Kurze Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Umweltprüfung, Machbarkeit und Bebauungspläne für Gewerbegebiete.

Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für ein Gewerbegebiet Pflicht?

Eine UVP ist immer dann erforderlich, wenn ein Logistikpark oder Gewerbegebiet eine bestimmte Größe überschreitet – in der Regel ab 100.000 m² Geschossfläche. Das Baugesetzbuch (BauGB) verlangt dann eine standortbezogene Vorprüfung. Bei kleineren Vorhaben kann eine allgemeine Vorprüfung ausreichen. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben unter die UVP-Pflicht fällt und welche Gutachten (Lärm, Verkehr, Artenschutz) konkret benötigt werden.

Wie läuft eine Machbarkeitsstudie für eine Industriebrache ab?

Die Studie untersucht in vier Schritten: 1) Bestandsaufnahme der Boden- und Altlastensituation, 2) Prüfung der verkehrlichen Erschließung und Versorgungsleitungen, 3) Bewertung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), 4) Kostenschätzung für Sanierung und Erschließung. Das Ergebnis ist eine klare Aussage, ob und zu welchen Bedingungen eine Bebauung möglich ist. Wir stimmen die Studie frühzeitig mit der unteren Bodenschutzbehörde ab, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Welche Festsetzungen muss ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet enthalten?

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan nach § 9 BauGB muss mindestens das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl), die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen festsetzen. Für Gewerbegebiete sind zusätzlich Art der Nutzung (z. B. eingeschränktes Gewerbegebiet) und Immissionsschutzfestsetzungen wichtig. Wir achten darauf, dass die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange korrekt dokumentiert wird – das ist die Grundlage für die Rechtssicherheit des Plans.

Wie lange dauert ein Bebauungsplanverfahren für ein Gewerbegebiet?

Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Vorhabens und der Beteiligung der Öffentlichkeit ab. Ein einfaches Verfahren ohne Umweltprüfung kann 6 bis 9 Monate dauern. Bei einem regulären Verfahren mit Umweltbericht, frühzeitiger Beteiligung und Auslegung sind 12 bis 18 Monate realistisch. Wir begleiten Sie durch jede Phase – von der ersten Abstimmung mit der Gemeinde bis zur Rechtskraft des Plans.

Welche Kosten entstehen für ein Umweltgutachten?

Die Kosten variieren je nach Umfang des Gutachtens und der Größe des Gebiets. Ein Lärmgutachten für ein mittelgroßes Gewerbegebiet (ca. 5 ha) liegt typischerweise zwischen 5.000 und 12.000 Euro. Ein Artenschutzgutachten kann je nach Kartieraufwand 8.000 bis 20.000 Euro kosten. Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung, die alle notwendigen Gutachten umfasst – ohne versteckte Posten.

Was passiert, wenn der Bebauungsplan vor Gericht angefochten wird?

Eine Anfechtung ist möglich, wenn Verfahrensfehler vorliegen – etwa eine unzureichende Abwägung oder fehlende Umweltprüfung. In der Praxis sind die meisten Klagen gegen Bebauungspläne für Gewerbegebiete auf formale Fehler zurückzuführen. Wir legen daher großen Wert auf eine lückenlose Dokumentation aller Abwägungsschritte und Beteiligungsverfahren. Sollte es dennoch zu einer Klage kommen, unterstützen wir Sie mit einer fundierten Stellungnahme und gegebenenfalls mit der Nachbesserung des Plans.

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